Hilfsfonds des wgn


Stiftung Hilfsfonds des wgn


Rüchligweg 101
CH-4125 Riehen

info@stiftung-hilfsfonds.ch

 

Gesuchskriterien

Damit wir ein Gesuch bearbeiten können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Begründung mit Schilderung des dem Gesuch zugrundeliegenden Falles

  • Offerten oder Ausgabebelege
  • Bestätigung von Ergänzungsleistungen
  • Eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Amtes oder der zuständigen Amtsperson 

(Sozialdienst, amtliche Betreuungsstelle, Vormund, Beistand), welche zwingend den folgenden Satz beinhalten muss: Wir bestätigen, dass Herr/Frau Vorname Name nicht in der Lage ist, die Kosten von CHF… oder nur in Höhe von CHF… zu tragen. (nicht nur ein Schreiben, dass die genannte Person unterstützt wird. Keine amtlichen Stellen sind die Pro Senectute, Pro Infirmis und kirchliche Organisationen)